Wir sind für Sie da!

Jeden Tag sind wir für Sie erreichbar und werden uns sogar außerhalb der Bürozeiten kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mo. – Fr. 06:00 – 22:00 Uhr          Sa. – So. 10:00 – 18:00 Uhr Bürozeiten:                                 Mo. – Fr. 08:00 – 18:00 Uhr Gnarrenburger Straße 64           27432 Bremervörde +49 4761 99 600 99 info@personaleinsatz-pflege.eu
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Häufig gestellte Fragen

… und unsere Antworten

Sind die Betreuungskräfte examinierte Pflegefachkräfte?

Unsere Betreuungskräfte sind engagierte und erfahrene Menschen, die ihre Arbeit mit großer Hingabe ausüben. Sie haben sich darauf spezialisiert, Menschen im Alltag zu unterstützen – insbesondere wenn die Unterstützung durch examinierte Pflegefachkräfte endet.

Anstelle eines Diploms verfügen unsere Betreuungskräfte über wertvolle Erfahrungen und Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen, die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden bestmöglich zu erfüllen.

Welche Sprachkenntniss hat die Betreuungskraft?

Wir legen großen Wert darauf, eine passende Betreuungskraft für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden, die Ihre Anforderungen sowohl pflegebezogen als auch sprachlich erfüllt. Die Sprachqualifikation unserer Betreuungskräfte ist in drei Kategorien unterteilt:

A für Grundkenntnisse,
B für gute Sprachkenntnisse und
C für die Fähigkeit, Fachbegriffe sicher zu verwenden.

Wie ist die Unterbringung der Betreuungskraft geregelt?

Unsere Betreuungskraft lebt gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person unter einem Dach. Dafür wünscht sich die Betreuungskraft ein abschließbares Zimmer mit Fenster sowie Zugang zu gemeinschaftlicher Küche und Bad.

Dies ermöglicht eine engere und bessere Betreuung, da die Betreuungskraft rund um die Uhr präsent ist und eine persönliche Bindung zur pflegebedürftigen Person aufbauen kann.

Wie schnell kann die Betreuungskraft die Arbeit aufnehmen?

Unsere Betreuungskräfte können in der Regel innerhalb von einer Woche starten – besonders wenn es sich um eilige Fälle handelt.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, den Einsatz für einen zukünftigen Zeitpunkt zu planen. Die Betreuungskräfte passen sich flexibel Ihrem individuellen Pflegebedarf an.

Wie lang beträgt die Mindesteinsatzdauer?

Die Betreuungskräfte freuen sich gleichermaßen, langfristig Unterstützung zu bieten, wie wenn die Mindesteinsatzzeit von einem Monat in Anspruch genommen wird.

Wir halten es für wichtig, Ihren Betreuungsbedarf bestmöglich zu erfüllen, unabhängig von der Dauer des Einsatzes.

Unterstützen die Betreuungskräfte auch am Wochenende?

Ja, bei unseren Betreuungskräften steht die Betreuung voll und ganz im Vordergrund. Das schließt die Unterstützung am Wochenende mit ein.

Wir sind bestrebt, sicherzustellen, dass Ihre Bedürfnisse rund um die Uhr erfüllt werden.

Sind auch Nachtwachen möglich?

Selbstverständlich! Nachtwachen sind ein wichtiger Teil der Betreuungsdienstleistung. Gerade nachts, wenn die zu pflegende Person zur Ruhe kommt, ist es von großer Bedeutung, umsorgt zu sein. Sei es durch den Einsatz eines „Babyphones“ oder durch regelmäßige Überprüfungen der Situation, um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist.

Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden sind uns rund um die Uhr wichtig.

Wie sind Pausen- und Ruhezeiten der Betreuungskraft geregelt?

Die Pausen- und Ruhezeiten der Betreuungskraft richten sich nach der jeweiligen Situation und werden nur eingelegt, wenn alle anderen Aufgaben geregelt oder erledigt sind.

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt Pausenzeiten vor, allerdings ist der Betreuungskraft wichtig, auch in ihren Pausen- und Ruhezeiten sofort einsatzbereit zu sein.

Die Priorität liegt immer auf der bestmöglichen Betreuung und Unterstützung Ihrer Lieben.

Gibt es eine Vertretung, wenn die Betreuungskraft Urlaub nimmt?

Ja, wir stellen sicher, dass die Betreuung durchgehend gewährleistet bleibt, selbst wenn die Betreuungskraft einmal nach Hause muss.

Ihr Wohlbefinden und Ihre Betreuung haben oberste Priorität und wir sorgen dafür, dass keine Unterbrechungen auftreten.

Bringen die ihre eigene Ausstattung mit?

Die Betreuungskräfte bringen ihre eigene Kleidung und persönliche Gegenstände mit. Pflegespezifische Ausrüstungen und Materialien müssen jedoch gestellt werden, da jeder Einsatz individuell ist und spezifische Anforderungen mit sich bringt.

Verfügen die Betreuungskräfte über einen eigenen PKW?

Normalerweise reisen die Betreuungskräfte mit einem von uns organisierten Shuttleservice an. Wenn jedoch Fahrten notwendig sind, greifen die Betreuungskräfte gerne auf ein vom Kunden gestelltes Fahrzeug zurück.

Wir legen großen Wert darauf sicherzustellen, dass unsere Betreuungskräfte über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen, damit Sie sich darauf verlassen können, dass jeder Bedarf stets bestmöglich erfüllt werden kann.

Haben die Betreuungskräfte alle notwendigen Unterlagen und Genehmigungen?

Ja, unsere Betreuungskräfte verfügen über sämtliche erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen, um ihre Arbeit sorgfältig auszuführen.

Dies ist von höchster Bedeutung; denn wir möchten sicherstellen, dass sie ihre Aufgaben professionell und im Einklang mit geltendem Recht erfüllen. Genauso wie die fürsorgliche Betreuung hat die Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Gesetze bei uns oberste Priorität.

Sind alle Tage, an denen die Betreuungskraft anwesend ist, zahlungspflichtig?

Um die Erfüllung der Bedürfnisse der zu pflegenden Person bestmöglich sicherzustellen, ist es von großer Bedeutung, dass die Betreuungskraft für ihre Bereitschaft und kontinuierliche Anwesenheit angemessen vergütet wird. Dies bedeutet, dass jeder Tag, an dem die Betreuungskraft anwesend ist, entsprechend dem vereinbarten Tagessatz abgerechnet wird.

Besteht ein Zuschlag an Feiertagen?

An bestimmten Tagen (insbesondere an bedeutenden Feiertagen wie Ostern, Weihnachten oder Neujahr) wird ein zusätzlicher Zuschlag berechnet. Dies ist unsere Art und Weise, die Betreuungskräfte angemessen dafür zu entschädigen, dass sie an solchen Tagen von ihren Familien getrennt sind. Die Höhe des Zuschlags variiert je nach Feiertag und liegt zwischen 50 % und 100 %.

Wir möchten sicherstellen, dass unsere Betreuungskräfte auch an diesen besonderen Tagen fair vergütet werden.

Werden Fahrtkosten berechnet?

Im Tagessatz ist bereits eine Fahrtkostenpauschale von 5 € enthalten. Dieser Ansatz ermöglicht eine transparente Abrechnung und stellt sicher, dass monatlich ein angemessener Betrag von 150 € für die An- und Abreise der Betreuungskraft zur Verfügung steht. Dies gewährleistet, dass alle anfallenden Fahrtkosten abgedeckt sind und eine faire Abrechnung sichergestellt ist.

Entstehen sonst noch zusätzliche Kosten?

Nein, mit dem Tagessatz sind alle möglicherweise entstehenden Kosten bereits abgedeckt. Unsere transparente Preisgestaltung garantiert Ihnen, dass Sie keine zusätzlichen Ausgaben befürchten müssen.

In welchem Rhythmus erfolgt die Abrechnung?

In der Regel erfolgt die Abrechnung wöchentlich, mit einem Zahlungsziel von 7 Kalendertagen. Wir sind jedoch flexibel und passen uns gerne Ihren individuellen Wünschen an. Ihr Komfort und Ihre Zufriedenheit stehen für uns an erster Stelle.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist beträgt 7 Tage. Dies bietet Flexibilität und Planungssicherheit für Betreuungskräfte und Kunden gleichermaßen.

Gibt es einen Probetag?

Der erste Tag dient als Kennenlerntag. Falls an diesem Tag Bedenken gegen den weiteren Einsatz bestehen, entstehen Ihnen keine Kosten, und wir schlagen Ihnen nach Abreise eine anderweitige Betreuungskraft vor.

Werde ich Sie als meinen Ansprechpartner behalten?

Ja, wir werden immer an Ihrer Seite bleiben und Sie während des gesamten Einsatzes begleiten.

Ihr Wohl und die Zufriedenheit mit unseren Betreuungsdiensten sind uns ein besonderes Anliegen. Sie können sich darauf verlassen, dass wir für Ihre Anliegen und Fragen stets da sind und Ihnen unsere Unterstützung anbieten. Ihre Bedürfnisse steht für uns an erster Stelle, und wir sind stolz darauf, Ihr verlässlicher Partner zu sein.