… und die wichtigsten Antworten
Allgemeine Fragen
Was bietet die W & W Personaleinsatz GmbH an?
Wir unterstützen Pflegebedürftige mit fürsorglichen 24-Stunden-Betreuungskräften für die häusliche Unterstützung und Begleitung. Auf Grundlage einer Betreuungsvereinbarung sichern wir Ihnen die Versorgung durch engagierte und fleißige Betreuungskräfte aus Osteuropa.
Um die Anforderungen bestmöglich zu erfüllen, bieten wir Ihnen kostenfrei und unverbindlich ein ganzes Paket an Dienstleistungen an. Wir kümmern uns um Auswahl, Vermittlung und Durchführung der Versorgung Ihrer Lieben. Über die gesamte Laufzeit eines Einsatzes stehen wir Ihnen direkt als zuverlässiger Partner zur Seite.
Wie funktioniert die Beauftragung?
Gemeinsam schließen Sie einen von uns empfohlenen Betreuungsvertrag ab, der von erfahrenen Pflegefachleuten entwickelt und aus den Erfahrungen optimiert wurde.
Haben die Betreuungskräfte alle notwendigen Unterlagen und Genehmigungen?
Selbstverständlich verfügen unsere Betreuungskräfte über sämtliche erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen, um ihre Arbeit sorgfältig auszuführen.
Dies ist von höchster Bedeutung; denn nur so können wir sicherstellen, dass sie ihre Aufgaben professionell und im Einklang mit geltendem Recht erfüllen. Genauso wie die fürsorgliche Betreuung hat die Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Gesetze bei uns oberste Priorität.
Gibt es einen Probetag?
Der erste Tag dient als Kennenlerntag. Falls Sie an diesem Tag Bedenken gegen den weiteren Einsatz haben, entstehen Ihnen keine Kosten und wir schlagen Ihnen eine anderweitige Betreuungskraft vor.
Bleiben Sie mein Ansprechpartner?
Ja, wir werden immer an Ihrer Seite bleiben und Sie während des gesamten Einsatzes begleiten.
Ihr Wohl und die Zufriedenheit mit unseren Betreuungsdiensten sind uns ein besonderes Anliegen. Sie können sich darauf verlassen, dass wir für Ihre Anliegen und Fragen stets da sind und Ihnen unsere Unterstützung anbieten. Ihre Bedürfnisse stehen für uns an erster Stelle, und wir sind stolz darauf, Ihr verlässliger Partner zu sein.
Betreuung
Ist die Betreuungskraft eine examinierte Pflegefachkraft?
Unsere Betreuungskräfte sind engagierte und erfahrene Menschen, die ihre Arbeit mit großer Hingabe ausüben. Sie haben sich darauf spezialisiert, Pflegebedürftige im Alltag zu unterstützen – insbesondere wenn die Betreuung durch examinierte Pflegefachkräfte endet.
Anstelle eines Diploms verfügen unsere Betreuungskräfte über wertvolle Erfahrung und Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen, die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden mit Tatkraft und Herzblut bestmöglich zu erfüllen.
Welche Sprachkenntnisse hat die Betreuungskraft?
Wir legen großen Wert darauf, eine passende Betreuungskraft für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden, die Ihre Anforderungen sowohl pflegebezogen als auch sprachlich erfüllt.
Die Sprachqualifikation unserer Betreuungskräfte ist in drei Kategorien unterteilt:
A – Grundkenntnisse,
B – gute Sprachkenntnisse und
C – die Fähigkeit z. B. Fachbegriffe sicher zu verwenden.
Bringt die Betreuungskraft eine eigene Ausstattung mit?
Die Betreuungskräfte bringen ihre eigene Kleidung und persönliche Gegenstände mit. Pflegespezifische Ausrüstungen und Materialien müssen jedoch gestellt werden, da jeder Einsatz individuell ist und spezifische Anforderungen mit sich bringt.
Verfügt die Betreuungskraft über einen eigenen PKW?
Normalerweise reisen die Betreuungskräfte mit einem von uns organisierten Shuttleservice an. Wenn Fahrten vor Ort notwendig sind, können die Betreuungskräfte auch gerne auf ein vom Kunden gestelltes Fahrzeug zurückgreifen.
In dem Fall stellen wir sicher, dass unsere Betreuungskräfte über eine erforderliche Fahrerlaubnis verfügen. Schließlich müssen Sie sich darauf verlassen, dass jeder Bedarf stets bestmöglich erfüllt werden kann.
Wie ist die Unterbringung der Betreuungskraft geregelt?
Unsere Betreuungskraft lebt gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person unter einem Dach. Dafür wünscht sich die Betreuungskraft ein abschließbares Zimmer mit Fenster sowie Zugang zu gemeinschaftlicher Küche und Bad.
Dies ermöglicht eine engere und bessere Betreuung, da die Betreuungskraft rund um die Uhr präsent ist und sich eine persönliche Bindung zur pflegebedürftigen Person aufbauen kann.
Einsatzzeit
Wie schnell kann die Betreuungskraft die Arbeit aufnehmen?
Unsere Betreuungskräfte können in der Regel innerhalb von einer Woche vor Ort starten. Das ist besonders von Vorteil, wenn es sich um eilige Fälle handelt.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, den Einsatz zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu planen. Die Betreuungskräfte passen sich flexibel Ihrem individuellen Pflegebedarf an.
Wie lang beträgt die Mindesteinsatzdauer?
Die Betreuungskräfte freuen sich gleichermaßen, langfristig Unterstützung zu bieten oder wenn die Mindesteinsatzzeit von einem Monat in Anspruch genommen wird.
Wir halten es für wichtig, Ihren Betreuungsbedarf in jedem Fall bestmöglich zu erfüllen, unabhängig von der Dauer des Einsatzes.
Unterstützt die Betreuungskraft auch am Wochenende?
Selbstverständlich, denn bei unseren Betreuungskräften steht die ganzheitliche Betreuung voll und ganz im Vordergrund. Das schließt die Unterstützung am Wochenende mit ein.
Wir sind bestrebt, sicherzustellen, dass Ihre Bedürfnisse rund um die Uhr, 7 Tage die Woche erfüllt werden.
Sind auch Nachtwachen möglich?
Auf jeden Fall! Nachtwachen sind ein wichtiger Teil der 24-Stunden-Betreuungsdienstleistung. Gerade nachts, wenn die zu pflegende Person zur Ruhe kommt, ist es von großer Bedeutung umsorgt zu sein. Sei es durch den Einsatz eines „Babyfones“ oder durch regelmäßige Überprüfungen der Situation, um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist.
Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden sind uns rund um die Uhr wichtig.
Wie sind Pausen- und Ruhezeiten geregelt?
Die Pausen- und Ruhezeiten der Betreuungskräfte richten sich nach der jeweiligen Situation und werden nur eingelegt, wenn alle anderen Aufgaben geregelt oder getan sind.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt Pausenzeiten vor, allerdings ist es für die Betreuungskräfte selbstverständlich, auch in ihren Pausen- und Ruhezeiten sofort einsatzbereit zu sein. Die Priorität liegt immer auf der bestmöglichen Betreuung und Unterstützung Ihrer Lieben.
Gibt es eine Vertretung, wenn die Betreuungskraft Urlaub nimmt?
Natürlich stellen wir sicher, dass die Betreuung durchgehend gewährleistet bleibt, selbst wenn die Betreuungskraft einmal nach Hause muss.
Ihr Wohlbefinden und Ihre Betreuung haben oberste Priorität und wir sorgen dafür, dass keine Unterbrechungen auftreten.
Leistung und Kosten
Sind alle Anwesenheitstage der Betreuungskraft zahlungspflichtig?
Um die Erfüllung der Bedürfnisse der zu pflegenden Person bestmöglich sicherzustellen, ist es von großer Bedeutung, dass die Betreuungskräfte für ihre Bereitschaft und kontinuierliche Anwesenheit auch angemessen vergütet werden. Dies bedeutet, dass jeder Tag, an dem die Betreuungskraft anwesend ist, entsprechend dem vereinbarten Tagessatz abgerechnet wird.
Besteht ein Zuschlag an Feiertagen?
An bestimmten Tagen (insbesondere an bedeutenden Feiertagen wie Ostern, Weihnachten oder Neujahr) wird ein Zuschlag berechnet. Dies ist unsere Art und Weise, die Betreuungskräfte angemessen dafür zu entschädigen, dass sie an solchen Tagen von ihren Familien getrennt sind. Die Höhe des Zuschlags beträgt 100 %.
Wir möchten sicherstellen, dass unsere Betreuungskräfte auch an diesen besonderen Tagen fair und gemäß dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vergütet werden.
Werden Fahrtkosten berechnet?
Im Tagessatz ist bereits eine Fahrtkostenpauschale von 5 € enthalten. Dieser Ansatz ermöglicht eine transparente Abrechnung und stellt sicher, dass monatlich ein angemessener Betrag von 150 € für die An- und Abreise der Betreuungskraft zur Verfügung steht.
Dies gewährleistet, dass alle anfallenden Fahrtkosten abgedeckt sind und eine faire Abrechnung sichergestellt ist.
Entstehen sonst noch zusätzliche Kosten?
Nein, mit unserem angebotenen Tagessatz sind alle möglicherweise entstehenden Kosten bereits abgedeckt. Unsere transparente Preisgestaltung garantiert Ihnen, dass Sie keine zusätzlichen Ausgaben befürchten müssen.
In welchem Rhythmus erfolgt die Abrechnung?
In der Regel erfolgt die Abrechnung wöchentlich mit einem Zahlungsziel von 7 Kalendertagen. Wir sind jedoch flexibel und passen uns gerne Ihren individuellen Wünschen an.
Ihr Komfort und Ihre Zufriedenheit stehen für uns an erster Stelle.
Wie lang beträgt die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist beträgt 7 Tage. Dies bietet Flexibilität und Planungssicherheit für Betreuungskräfte und Kunden gleichermaßen.