Wir sind für Sie da!

Jeden Tag sind wir für Sie erreichbar und werden uns sogar außerhalb der Bürozeiten kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mo. – Fr. 06:00 – 22:00 Uhr          Sa. – So. 10:00 – 18:00 Uhr Bürozeiten:                                 Mo. – Fr. 08:00 – 18:00 Uhr Gnarrenburger Straße 64           27432 Bremervörde +49 4761 99 600 99 info@personaleinsatz-pflege.eu
Foto Häufig gestellte Fragen

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sind die Betreuungskräfte examinierte Pflegefach­kräfte?

Unsere Betreuungskräfte sind enga­gierte und erfahrene Menschen, die ihre Arbeit mit großer Hingabe ausüben. Sie haben sich darauf spezialisiert, Men­schen im Alltag zu unterstützen – insbesondere wenn die Unterstützung durch examinierte Pflegefachkräfte endet. Anstelle eines Diploms verfügen unsere Betreuungskräfte über wertvolle Erfahrungen und Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen, die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden best­mög­lich zu erfüllen.

Welche Sprachkenntniss hat die Betreuungskraft?

Wir legen großen Wert darauf, eine passende Betreuungskraft für Ihre indi­viduellen Bedürfnisse zu finden, die Ihre Anforderungen sowohl pflegebezogen als auch sprachlich erfüllt. Die Sprach­qualifikation unserer Betreuungskräfte ist in drei Kategorien unterteilt:
A für Grundkenntnisse,
B für gute Sprachkenntnisse und
C für die Fähigkeit, Fachbegriffe sicher zu verwenden.  

Wie ist die Unterbringung der Betreuungskraft geregelt?

Unsere Betreuungskraft lebt gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person unter einem Dach. Dafür wünscht sich die Be­treuungskraft ein abschließbares Zim­mer mit Fenster sowie Zugang zu ge­mein­schaftlicher Küche und Bad. Dies ermöglicht eine engere und bessere Betreuung, da die Betreuungskraft rund um die Uhr präsent ist und eine per­sön­liche Bindung zur pflegebedürftigen Per­son aufbauen kann.

Wie schnell kann die Betreuungskraft die Arbeit aufnehmen?

Unsere Betreuungskräfte können in der Regel innerhalb von einer Woche starten – besonders wenn es sich um eilige Fälle handelt.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, den Einsatz für einen zu­künf­tigen Zeitpunkt zu planen. Die Betreu­ungskräfte passen sich flexibel Ihrem individuellen Pflegebedarf an.

Wie lang beträgt die Mindesteinsatzdauer?

Die Betreuungskräfte freuen sich glei­cher­maßen, langfristig Unterstützung zu bieten, wie wenn die Mindesteinsatzzeit von einem Monat in Anspruch genom­men wird. Wir halten es für wichtig, Ihren Betreuungsbedarf bestmöglich zu erfül­len, unabhängig von der Dauer des Ein­satzes.

Unterstützen die Betreuungskräfte auch am Wochenende?

Ja, bei unseren Betreuungskräften steht die Betreuung voll und ganz im Vorder­grund. Das schließt die Unterstützung am Wochenende mit ein. Wir sind be­strebt, sicherzustellen, dass Ihre Bedürf­nisse rund um die Uhr erfüllt werden.

Sind auch Nachtwachen möglich?

Selbstverständlich! Nachtwachen sind ein wichtiger Teil der Betreuungs­dienst­leistung. Gerade nachts, wenn die zu pflegende Person zur Ruhe kommt, ist es von großer Bedeutung, umsorgt zu sein. Sei es durch den Einsatz eines „Babyphones“ oder durch regelmäßige Überprüfungen der Situation, um sicher­zustellen, dass alles in Ordnung ist. Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden sind uns rund um die Uhr wichtig.

Wie sind Pausen- und Ruhezeiten der Betreuungskraft geregelt?

Die Pausen- und Ruhezeiten der Betreu­ungskraft richten sich nach der jewei­ligen Situation und werden nur eingelegt, wenn alle anderen Aufgaben geregelt oder erledigt sind. Das Arbeitsschutz­gesetz schreibt Pausenzeiten vor, aller­dings ist der Betreuungskraft wichtig, auch in ihren Pausen- und Ruhezeiten sofort einsatzbereit zu sein. Die Priorität liegt immer auf der bestmöglichen Be­treuung und Unterstützung Ihrer Lieben.

Gibt es eine Vertretung, wenn die Betreuungskraft Urlaub nimmt?

Ja, wir stellen sicher, dass die Betreuung durchgehend gewährleistet bleibt, selbst wenn die Betreuungskraft einmal nach Hause muss.

Ihr Wohlbefinden und Ihre Betreuung haben oberste Priorität und wir sorgen dafür, dass keine Unterbrechungen auftreten.

Bringen die ihre eigene Ausstattung mit?

Die Betreuungskräfte bringen ihre eigene Kleidung und persönliche Gegenstände mit. Pflegespezifische Ausrüstungen und Materialien müssen jedoch gestellt werden, da jeder Einsatz individuell ist und spezifische Anforderungen mit sich bringt.

Verfügen die Betreuungs­kräfte über einen eigenen PKW?

Normalerweise reisen die Betreuungs­kräfte mit einem von uns organisierten Shuttleservice an. Wenn jedoch Fahrten notwendig sind, greifen die Betreuungs­kräfte gerne auf ein vom Kunden gestell­tes Fahrzeug zurück. Wir legen großen Wert darauf sicherzustellen, dass unsere Betreuungskräfte über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen, damit Sie sich darauf verlassen können, dass jeder Bedarf stets bestmöglich erfüllt werden kann.

Haben die Betreuungs­kräfte alle notwendigen Unterlagen und Geneh­mi­gungen?

Ja, unsere Betreuungskräfte verfügen über sämtliche erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen, um ihre Arbeit sorgfältig auszuführen.

Dies ist von höchster Bedeutung; denn wir möchten sicherstellen, dass sie ihre Aufgaben professionell und im Einklang mit geltendem Recht erfüllen. Genauso wie die fürsorgliche Betreuung hat die Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Gesetze bei uns oberste Priorität.

Sind alle Tage, an denen die Betreuungskraft anwesend ist, zahlungs­pflichtig?

Um die Erfüllung der Bedürfnisse der zu pflegenden Person bestmöglich sicher­zustellen, ist es von großer Bedeutung, dass die Betreuungskraft für ihre Be­reit­schaft und kontinuierliche Anwesenheit angemessen vergütet wird. Dies bedeu­tet, dass jeder Tag, an dem die Betreu­ungskraft anwesend ist, entsprechend dem vereinbarten Tagessatz abgerech­net wird.

Besteht ein Zuschlag an Feiertagen?

An bestimmten Tagen (insbesondere an bedeutenden Feiertagen wie Ostern, Weihnachten oder Neujahr) wird ein zu­sätzlicher Zuschlag berechnet. Dies ist unsere Art und Weise, die Betreuungs­kräfte angemessen dafür zu entschä­di­gen, dass sie an solchen Tagen von ihren Familien getrennt sind. Die Höhe des Zuschlags variiert je nach Feiertag und liegt zwischen 50 % und 100 %.

Wir möchten sicherstellen, dass unsere Betreuungskräfte auch an diesen beson­deren Tagen fair vergütet werden.

Werden Fahrtkosten berechnet?

Im Tagessatz ist bereits eine Fahrt­kos­ten­pauschale von 5 € enthalten. Dieser Ansatz ermöglicht eine transparente Abrechnung und stellt sicher, dass mo­nat­lich ein angemessener Betrag von 150 € für die An- und Abreise der Be­treu­ungskraft zur Verfügung steht. Dies ge­währleistet, dass alle anfallenden Fahrt­kosten abgedeckt sind und eine faire Abrechnung sichergestellt ist.

Entstehen sonst noch zusätzliche Kosten?

Nein, mit dem Tagessatz sind alle mög­licherweise entstehenden Kosten bereits abgedeckt. Unsere transparente Preis­gestaltung garantiert Ihnen, dass Sie keine zusätzlichen Ausgaben befürchten müssen.

In welchem Rhythmus erfolgt die Abrechnung?

In der Regel erfolgt die Abrechnung wöchentlich, mit einem Zahlungsziel von 7 Kalendertagen. Wir sind jedoch flexibel und passen uns gerne Ihren individu­ellen Wünschen an. Ihr Komfort und Ihre Zufriedenheit stehen für uns an erster Stelle.

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist beträgt 7 Tage. Dies bietet Flexibilität und Planungssicherheit für Betreuungskräfte und Kunden glei­chermaßen.

Gibt es einen Probetag?

Der erste Tag dient als Kennenlerntag. Falls an diesem Tag Bedenken gegen den weiteren Einsatz bestehen, ent­ste­hen Ihnen keine Kosten, und wir schla­gen Ihnen nach Abreise eine ander­wei­tige Betreuungskraft vor.

Werde ich Sie als meinen Ansprechpartner behalten?

Ja, wir werden immer an Ihrer Seite bleiben und Sie während des gesamten Einsatzes begleiten.

Ihr Wohl und die Zufriedenheit mit unse­ren Betreuungsdiensten sind uns ein besonderes Anlie­gen. Sie können sich darauf verlassen, dass wir für Ihre Anlie­gen und Fragen stets da sind und Ihnen unsere Unterstützung anbieten. Ihre Be­dürfnisse steht für uns an erster Stelle, und wir sind stolz darauf, Ihr verläss­licher Partner zu sein.